Abrechnungsservice
Umlage auf Ihre Mieter
Wir übernehmen für Ihre Immobilie gern auch nur die Erstellung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Reichen Sie uns hierzu ganz unkompliziert alle umlagefähigen Belege ein. Wichtig ist, dass zur Aushändigung der Abrechnung an Ihre Mieter die Ablauffrist 31. Dezember des Folgejahres einzuhalten ist. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die Umlagefähigkeit.